Einwilligung
gemäß Art. 4 Nr. 11, Art. 6
und Art. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
in die Verarbeitung
personenbezogener Daten
bei Nutzung des betrieblichen
Internetzugangs
Ich
erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten, die bei
der Nutzung des dienstlichen Moveo-Programms anfallen, zu den folgenden Zwecken
automatisiert gespeichert oder sonst verarbeitet werden:
(1) Die
Gesellschaft speichert bei jeder Nutzung der Software durch seine Mitarbeiter
automatisch folgende Protokolldaten:
· Datum,
Uhrzeit und Dauer des Zugriffs;
· Benutzername
(User-ID);
· Netzwerkadresse,
von der aus dem Zugriff erfolgt;
· URL
(Internet-Adresse der Seite, auf die der Mitarbeiter zugreift);
· übertragene
Datenmenge.
(2) Die
gespeicherten Daten werden insbesondere verwendet, um die Gesellschaft vor
Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Software (z.B. Gefahr von Viren,
Trojanern und sonstiger Schadsoftware) und vor Datenverlust und Systemabstürzen
zu schützen. Im Einzelnen werden mit der Verarbeitung der Daten folgende Zwecke
verfolgt:
·
Analyse und Korrektur
technischer Fehler;
·
Gewährleistung der
Systemsicherheit;
·
Optimierung des Netzes;
·
statistische Feststellungen
des Gesamtnutzungsvolumens;
·
Überprüfung der Einhaltung der
Regelungen des Arbeitsvertrages durch die Mitarbeiter.
Zur
Erfüllung dieser Zwecke werden regelmäßige stichprobenartige Sichtungen der
Protokolldaten durchgeführt. Ergänzend wird eine Übersicht über das jeweilige
Volumen des ein- und ausgehenden Datenverkehrs erstellt.
Eine Unterscheidung von
dienstlicher und privater Nutzung der Software auf technischem Weg erfolgt
nicht. Die Speicherung und Kontrolle erstreckt sich daher auch auf den Bereich
der privaten Nutzung der Software durch den Auftragnehmer.
(3) Eine
automatische Löschung der gespeicherten Protokolldaten erfolgt nach 6 Monaten,
wenn nicht konkrete Anhaltspunkte auf einen Verstoß gegen die
arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hindeuten oder die Daten zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der
Gesellschaft erforderlich sind.
(4)
Der Zugriff auf die
gespeicherten Daten bleibt auf die mit der technischen Administration des
Systems betrauten Personen und ihre Stellvertreter begrenzt; diese Personen
sind zur Einhaltung der Vertraulichkeit und des Telekommunikationsgeheimnisses
verpflichtet. Daten, die den Verdacht eines Verstoßes gegen die einschlägigen
Bestimmungen des Arbeitsvertrages begründen, werden an die Geschäftsleitung
weitergegeben. Soweit strafrechtlich relevante Inhalte betroffen sind, dürfen
diese Daten auch an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
(5)
Der Mitarbeiter kann die
Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Widerruf
wird nicht berührt. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Gesellschaft
bei einem Widerruf der Einwilligung die Erlaubnis zur privaten Nutzung des dienstlichen
Moveo-Programms widerrufen kann.
Der
Auftragnehmer erteilt hiermit seine Einwilligung in die mit der Nutzung des dienstlichen
Moveo-Programms verbundene, ausschließlich den oben beschriebenen Zwecken
dienende Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Insoweit stimmt er auch
einer etwaigen Einschränkung des Telekommunikationsgeheimnisses zu.