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Merkblatt zum Datengeheimnis

Einwilligung

gemäß Art. 4 Nr. 11, Art. 6 und Art. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

in die Verarbeitung personenbezogener Daten

bei Nutzung des betrieblichen Internetzugangs

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung des dienstlichen Moveo-Programms anfallen, zu den folgenden Zwecken automatisiert gespeichert oder sonst verarbeitet werden:

 

(1)     Die Gesellschaft speichert bei jeder Nutzung der Software durch seine Mitarbeiter automatisch folgende Protokolldaten:

 

·       Datum, Uhrzeit und Dauer des Zugriffs;

·       Benutzername (User-ID);

·       Netzwerkadresse, von der aus dem Zugriff erfolgt;

·       URL (Internet-Adresse der Seite, auf die der Mitarbeiter zugreift);

·       übertragene Datenmenge.

 

(2)     Die gespeicherten Daten werden insbesondere verwendet, um die Gesellschaft vor Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Software (z.B. Gefahr von Viren, Trojanern und sonstiger Schadsoftware) und vor Datenverlust und Systemabstürzen zu schützen. Im Einzelnen werden mit der Verarbeitung der Daten folgende Zwecke verfolgt:

 

·            Analyse und Korrektur technischer Fehler;

·            Gewährleistung der Systemsicherheit;

·            Optimierung des Netzes;

·            statistische Feststellungen des Gesamtnutzungsvolumens;

·            Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Arbeitsvertrages durch die Mitarbeiter.

 

Zur Erfüllung dieser Zwecke werden regelmäßige stichprobenartige Sichtungen der Protokolldaten durchgeführt. Ergänzend wird eine Übersicht über das jeweilige Volumen des ein- und ausgehenden Datenverkehrs erstellt.

 

Eine Unterscheidung von dienstlicher und privater Nutzung der Software auf technischem Weg erfolgt nicht. Die Speicherung und Kontrolle erstreckt sich daher auch auf den Bereich der privaten Nutzung der Software durch den Auftragnehmer.

 

(3)     Eine automatische Löschung der gespeicherten Protokolldaten erfolgt nach 6 Monaten, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte auf einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hindeuten oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der Gesellschaft erforderlich sind.

 

(4)        Der Zugriff auf die gespeicherten Daten bleibt auf die mit der technischen Administration des Systems betrauten Personen und ihre Stellvertreter begrenzt; diese Personen sind zur Einhaltung der Vertraulichkeit und des Telekommunikationsgeheimnisses verpflichtet. Daten, die den Verdacht eines Verstoßes gegen die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsvertrages begründen, werden an die Geschäftsleitung weitergegeben. Soweit strafrechtlich relevante Inhalte betroffen sind, dürfen diese Daten auch an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

 

(5)        Der Mitarbeiter kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird nicht berührt. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Gesellschaft bei einem Widerruf der Einwilligung die Erlaubnis zur privaten Nutzung des dienstlichen Moveo-Programms widerrufen kann.

 

 

Der Auftragnehmer erteilt hiermit seine Einwilligung in die mit der Nutzung des dienstlichen Moveo-Programms verbundene, ausschließlich den oben beschriebenen Zwecken dienende Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Insoweit stimmt er auch einer etwaigen Einschränkung des Telekommunikationsgeheimnisses zu.